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	<title>Kommentare zu: Pressemitteilung Soli-Gruppe 1. Mai 2008</title>
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		<title>Von: Erich Miss</title>
		<link>http://basta-wuppertal.de/2010/05/pressemitteilung-solidaritatsgruppe-1-mai-2008/comment-page-1/#comment-11</link>
		<dc:creator>Erich Miss</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 May 2010 15:29:57 +0000</pubDate>
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		<description>VG Düsseldorf
Fraktion darf Rathausräume nur im Rahmen ihrer Fraktionsarbeit nutzen
Das Verbot für die Wuppertaler Ratsfraktion Die Linke, Sitzungsräume des Wuppertaler Rathauses für eine Veranstaltung zu nutzen, ist rechtmäßig. Die Veranstaltung sollte sich mit dem Thema Polizeigewalt und mit einer bestimmten, dieses Thema betreffenden Anordnung des Oberbürgermeisters der Stadt beschäftigen. Damit war nach Ansicht des VG der Bereich der Fraktionsarbeit, in dem ein Nutzungsrecht bestanden hätte, überschritten.

Zum Sachverhalt

Mit ihrer Klage wollte die Fraktion Die Linke gerichtlich klären lassen, dass ein vom Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal ausgesprochenes Verbot, Sitzungsräume des Wuppertaler Rathauses für eine Veranstaltung der Klägerin zu nutzen, rechtswidrig war. Die Klägerin gab an, sie habe in den Sitzungsräumen eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung über eine Anordnung des Oberbürgermeisters durchführen wollen, eine nach seiner Ansicht die Arbeit der Polizei diffamierende und verunglimpfende Ausstellung mit dem Titel „Vom Polizeigriff zum Übergriff“ zu schließen. Die Klägerin machte geltend, sie sei als Fraktion befugt, sich kritisch mit einer solchen Anordnung der Gemeindespitze zu befassen.

Entscheidung des VG

Die 1. Kammer des VG führte zur Begründung ihrer klageabweisenden Entscheidung aus, der Beklagte sei zwar entsprechend seiner bisherigen Handhabung aus Gleichbehandlungsgründen verpflichtet gewesen, den Fraktionen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Sitzungs-)Räume im Rathaus für ihre Fraktionsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Kein Fall von Fraktionsarbeit

Diesem Bereich der Fraktionsarbeit habe die von der Klägerin geplante Veranstaltung aber nicht zugeordnet werden können. Den Fraktionen käme – anders als politischen Parteien – kein allgemeinpolitisches Mandat zu. Sie dürften sich als Teil der Gemeindeverwaltung genauso wie der Rat nur mit Angelegenheiten befassen, die die Gemeinde konkret beträfen. Bei der von der Klägerin geplanten Veranstaltung sprächen die ganz überwiegenden Gesichtspunkte dafür, dass nicht lediglich die Information der Mitglieder der Klägerin über die Schließung der Ausstellung beabsichtigt war, sondern eine eigentlich im Rahmen der Ausstellung geplante öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum allgemeinpolitischen Thema „Polizeigewalt“ ersatzweise in den Rathausräumlichkeiten habe stattfinden sollen. (VG Düsseldorf, Urt. v. 16. 4. 2010 – 1 K 2401/08)

Pressemitteilung des VG Düsseldorf v. 19. 4. 2010</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>VG Düsseldorf<br />
Fraktion darf Rathausräume nur im Rahmen ihrer Fraktionsarbeit nutzen<br />
Das Verbot für die Wuppertaler Ratsfraktion Die Linke, Sitzungsräume des Wuppertaler Rathauses für eine Veranstaltung zu nutzen, ist rechtmäßig. Die Veranstaltung sollte sich mit dem Thema Polizeigewalt und mit einer bestimmten, dieses Thema betreffenden Anordnung des Oberbürgermeisters der Stadt beschäftigen. Damit war nach Ansicht des VG der Bereich der Fraktionsarbeit, in dem ein Nutzungsrecht bestanden hätte, überschritten.</p>
<p>Zum Sachverhalt</p>
<p>Mit ihrer Klage wollte die Fraktion Die Linke gerichtlich klären lassen, dass ein vom Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal ausgesprochenes Verbot, Sitzungsräume des Wuppertaler Rathauses für eine Veranstaltung der Klägerin zu nutzen, rechtswidrig war. Die Klägerin gab an, sie habe in den Sitzungsräumen eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung über eine Anordnung des Oberbürgermeisters durchführen wollen, eine nach seiner Ansicht die Arbeit der Polizei diffamierende und verunglimpfende Ausstellung mit dem Titel „Vom Polizeigriff zum Übergriff“ zu schließen. Die Klägerin machte geltend, sie sei als Fraktion befugt, sich kritisch mit einer solchen Anordnung der Gemeindespitze zu befassen.</p>
<p>Entscheidung des VG</p>
<p>Die 1. Kammer des VG führte zur Begründung ihrer klageabweisenden Entscheidung aus, der Beklagte sei zwar entsprechend seiner bisherigen Handhabung aus Gleichbehandlungsgründen verpflichtet gewesen, den Fraktionen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Sitzungs-)Räume im Rathaus für ihre Fraktionsarbeit zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Kein Fall von Fraktionsarbeit</p>
<p>Diesem Bereich der Fraktionsarbeit habe die von der Klägerin geplante Veranstaltung aber nicht zugeordnet werden können. Den Fraktionen käme – anders als politischen Parteien – kein allgemeinpolitisches Mandat zu. Sie dürften sich als Teil der Gemeindeverwaltung genauso wie der Rat nur mit Angelegenheiten befassen, die die Gemeinde konkret beträfen. Bei der von der Klägerin geplanten Veranstaltung sprächen die ganz überwiegenden Gesichtspunkte dafür, dass nicht lediglich die Information der Mitglieder der Klägerin über die Schließung der Ausstellung beabsichtigt war, sondern eine eigentlich im Rahmen der Ausstellung geplante öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum allgemeinpolitischen Thema „Polizeigewalt“ ersatzweise in den Rathausräumlichkeiten habe stattfinden sollen. (VG Düsseldorf, Urt. v. 16. 4. 2010 – 1 K 2401/08)</p>
<p>Pressemitteilung des VG Düsseldorf v. 19. 4. 2010</p>
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		<title>Von: Erich Miss</title>
		<link>http://basta-wuppertal.de/2010/05/pressemitteilung-solidaritatsgruppe-1-mai-2008/comment-page-1/#comment-10</link>
		<dc:creator>Erich Miss</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 May 2010 12:27:59 +0000</pubDate>
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		<description>Betroffene des Kessels sollten geldforderungen  prüfen...

hier gibts ein paar Hintergrundinfos zu den Ereignissen

http://4woche.blogsport.de/2010/05/08/geld-her-polizeikessel-ar-rechtswidrig/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Betroffene des Kessels sollten geldforderungen  prüfen&#8230;</p>
<p>hier gibts ein paar Hintergrundinfos zu den Ereignissen</p>
<p><a href="http://4woche.blogsport.de/2010/05/08/geld-her-polizeikessel-ar-rechtswidrig/" rel="nofollow">http://4woche.blogsport.de/2010/05/08/geld-her-polizeikessel-ar-rechtswidrig/</a></p>
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