Hartz IV: Schöner Wohnen

Tacheles Pressemitteilung vom 30.05.2012

Tacheles e.V. fordert Anpassung der Unterkunftskosten beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe in Wuppertal

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 16. Mai 2012 zugunsten der Sozialleistungsbezieher in NRW entschieden. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung sind die Unterkunftskosten nun um rund 25 EUR zu erhöhen. Der Erwerbslosenverein Tacheles fordert das Jobcenter und das Sozialamt der Stadt Wuppertal in einem offenen Brief auf, das Urteil unverzüglich umzusetzen. Ebenso wird gefordert, dass Leistungen, die in der Vergangenheit vorenthalten wurden, unbürokratisch und schnell nachgezahlt werden.

Mit dem Urteil hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass die Behörden gegen bestehende Rechtsprechung des höchsten Sozialgerichts verstoßen haben. Danach sind für die Ermittlung der angemessenen Wohnungsgrößen von Leistungsbeziehenden die landesrechtlichen Richtlinien zur Wohnraumförderung heranzuziehen. In NRW wurden die Wohnungsgrößen zu Beginn des Jahres 2010 um 5 m² angehoben. Daraus ergeben sich für die Festsetzung der Unterkunftskosten 50 m² für Alleinstehende plus 15 m² für jede weitere Person im Haushalt. Jobcenter und Sozialamt in Wuppertal hatten diese Erhöhung nicht mitgemacht. BezieherInnen von Sozialleistungen wurde auf diese Weise bis zu 25 EUR im Monat vorenthalten, wenn deren Miete über den in Wuppertal als angemessen geltenden Beträgen lag.

Nach der Statistik des Jobcenter Wuppertal betrifft dies 3,4 % aller Hartz IV-Haushalte in der Stadt. Das sind rund 790 Haushalte mit ungefähr 1.500 Personen – überwiegend Singles, Alleinerziehende und kinderlose Paare. Zahlen zur Sozialhilfe liegen dem Verein nicht vor, doch auch hier dürften weit über hundert Haushalte betroffen sein.

Der Verein Tacheles fordert die Amtsleiter beider Behörden auf, die vom BSG festgestellte Rechtslage unverzüglich umzusetzen. „Nachdem Hartz IV- und Sozialhilfebeziehende seit fast zweieinhalb Jahren rechtswidrig Geld vorenthalten bekamen, erwarten wir nun, dass die Wuppertaler Behörden unverzüglich ihre Richtlinien ändern und ab sofort höhere Unterkunftskosten anerkennen,“ erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.

In der Summe geht es alleine im Bereich Hartz IV um 400.0000 bis 500.000 EUR die die Stadt bei den laufenden Unterkunftskosten zu Lasten der Betroffenen eingestrichen hat. Hinzu kommen vorenthaltene Umzugskosten, Mietkautionen und Renovierungskosten, deren Übernahme abgelehnt wurde, weil neue Wohnungen nach alter, rechtswidriger  Weisung unangemessene Mieten hatten. „Nach unserer Einschätzung hat alleine das Jobcenter den Wuppertaler Hartz IV-Beziehenden weit über eine halbe Million EUR vorenthalten – Unterkunftskosten, die oft aus dem viel zu knappen Regelsatz bestritten wurden,“ so Thomé weiter.

Das BSG hat ferner deutlich gemacht, dass es sich bei dem Urteil vom 16. Mai nicht um neue Rechtsprechung handelt, sondern lediglich um eine Bestätigung der bestehenden Rechtsauffassung des höchsten Sozialgerichts. Damit hat es den Weg frei gemacht, dass zu Unrecht vorenthaltene Leistungen vom Jobcenter auch für die Vergangenheit nachgezahlt werden müssen. Allerdings greift die Rückzahlungspflicht nur noch bis Januar 2011, wenn die Betroffenen das beantragen. „Die Betroffenen haben nun ein Zeitfenster bis Ende des Jahres um einen solchen rückwirkenden Überprüfungsantrag zu stellen, allerdings fordern wir Jobcenter und Sozialamt auf von sich aus tätig zu werden und die rechtswidrig vorenthaltenen Leistungen ohne aufwendiges Antragsverfahren den Betroffenen nachzuzahlen“, fordert Thomé. „Mit Blick auf unsere Erfahrungen mit den Wuppertaler Sozialbehörden glauben wir aber nicht, dass diese  die Initiative ergreifen. Die Devise heißt für die Betroffenen dann, selbst tätig werden und  Überprüfungsanträge stellen!“

Sozialleistungsbezieher, deren Unterkunftskosten nicht in voller Höhe erstattet werden, können sich an den Verein Tacheles wenden. Sie erhalten dort fachliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche.

zur Tacheles e.V. Homepage

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