Dreieinhalb Jahre für «schwere Brandstiftung»

Im einem Prozess, der sein Ende dann doch in einem nur politisch begründbaren Urteil fand, wurde Holger W., der zugegeben hatte, im September letzten Jahres Feuer in einem Flur der ARGE-Geschäftsstelle an der Uellendahler Straße gelegt zu haben, zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Tatsache, dass der Gutachter nur einen «Kleinbrand» feststellen konnte, und dass selbst die Staatsanwaltschaft – die ursprünglich wegen «mehrfachen Mordversuchs» anklagen wollte – feststellte, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Menschen beabsichtigt war oder vorlag, führte nicht zu einem milderen Urteil.

Wegen einer konstruierten «Fluchtgefahr» wurde auch der Haftbefahl nicht außer Kraft gesetzt. Holger W. hat nun eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Mehr zum Verfahren vor dem Wuppertaler Landgericht, zu dem es noch Vieles zu sagen gibt, demnächst.

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